Bei der Neuerrichtung von Gebäuden wird oftmals eine Baugrube ausgehoben. Um den Aushub auf einen minimal notwendigen Bereich zu reduzieren, ist eine Absteckung der Baugrube unumgänglich. Als Abmarkung dienen Pfähle, die den Baufirmen das Ausmaß des Neubaus anzeigen. Die Pfähle können während dieser Maßnahme entfernt werden, da eine Feinabsteckung die Grundlage für das zu errichtende Mauerwerk ist.
Wir sind unter anderem auch in folgenden Regionen tätig: Basel-Land (BL)Bern (BE)Thurgau (TG)Zürich (ZH)Aargau (AG)Nidwalden (NW)Wallis (VS)Jura (JU)Genf (GE)Ap. Ausserrhoden (AR)